Barrierefrei - Schriftgröße: Normal Größer Groß
Bild: Versiegelte Briefe

Die zehn Vorteile der Testamentsvollstreckung

Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um die professionelle Nachlassabwicklung durch eine fachkundige, neutrale, objektive und überzeugende Person, die (in der Regel) selbst am Erbe nicht beteiligt ist.

Der Testamentsvollstrecker ist der Treuhänder des Erblassers. Er garantiert, dass dessen Wille nach dem Todesfall exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird.

Ein Testament hat in der Regel Einfluss auf einen größeren Personenkreis, zum Beispiel:

  • Erben und Enterbte
  • Vermächtnisnehmer
  • Familienangehörige
  • Pflichtteilsberechtigte
  • Mieter einer im Nachlass befindlichen Immobilie
  • Vermieter der Erblasserwohnung
  • Arbeitnehmer und Angestellte
  • Geschäftspartner

Ein erfahrener Testamentsvollstrecker spricht mit zahlreichen Personen, die von einem Todesfall betroffen sind, und beachtet ihre Sorgen, Ansprüche und Probleme. Er kümmert sich intensiv um einen Ausgleich der Interessen. Als Partner der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten vermittelt zwischen den einzelnen Beteiligten.



 

Vorteil Nr. 1: Arbeitsentlastung für die Erben

Niemand sollte die Nachlassabwicklung unterschätzen.

Die Aufgabe ist keineswegs trivial. Eine Reihe von Dingen ist nach einem Todesfall - oft unter Zeitdruck - zu tun oder zu beachten:

  • Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
  • Sichtung aller Unterlagen
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Klärung aller privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen
  • Einziehung fälliger Forderungen
  • Bezahlung von Rechnungen
  • Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen
  • Kündigungen, Wohnungsauflösung
  • Konten- und Grundstücksumschreibungen
  • Unterbringung von Haustieren
  • Überwachung von Fristen
  • Abgabe der Erbschaftsteuererklärung

Aus vielen Gründen können die Erben diese Angelegenheiten oft nicht selbst erledigen: Wer im Beruf voll gefordert ist, hat meist keine Zeit. Junge oder minderjährige Erben können die Nachlassabwicklung genauso wenig übernehmen wie ältere Erwachsene, die sich vorrangig um ihre Gesundheit zu kümmern haben. Weit entfernt wohnende Personen sind ebenfalls in der Regel nicht in der Lage, sich vor Ort über einen längeren Zeitraum zu engagieren.

 

Vorteil Nr. 2: Es entsteht kein Streit ums Erbe

Entsteht durch den Todesfall eine Erbengemeinschaft, können die Erben den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten. Bei wesentlichen Entscheidungen gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Oft kommt es zu unnötigen Auseinandersetzungen, zum Teil über kleine Details, zum Teil über wichtige Fragen. Ein einziger Querulant kann eine ansonsten vernünftige und friedfertige Erbengemeinschaft über Wochen und Monate blockieren. Setzen dann entnervte Erben eine Teilungsversteigerung durch, wird für Wertgegenstände und Immobilien oft nur ein Erlös erzielt, der weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.

Ganz anders läuft das bei einer Testamentsvollstreckung.

Die Fäden laufen bei einer Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist und auch bei aufkommendem Streit oder zwischen verhärteten Fronten vermitteln kann. Realistische Vorschläge eines Testamentsvollstreckers finden eher die Zustimmung aller Beteiligten als die oft überzogenen Wunschvorstellungen verfeindeter Parteien. Ein Testamentsvollstrecker kann in Einzelgesprächen gemeinsame Entscheidungen der Erben vorbereiten. Er kann in Verhandlungen mögliche Kompromisse vorschlagen und notfalls über die Köpfe uneinsichtiger Personen hinweg Entscheidungen im Sinne des Erblassers durchsetzen. In etlichen Konfliktfällen hilft es, wenn ein im Erbrecht erfahrener Testamentsvollstecker einem Erben oder Pflichtteilsberechtigten im Einzelgespräch durch Darlegung der Rechtslage und finanzielle Berechnungen klar macht, dass er mit einer Klage vor Gericht nicht die geringste Chance hat, überzogene Ansprüche durchzusetzen.

 

Vorteil Nr. 3: Der Wille des Erblassers wird umgesetzt

Testamentsvollstrecker setzen die Anweisungen und Richtlinien des Verstorbenen nach dem Wortlaut und Geist des Testaments um. Sie kümmern sich darum, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse auch wirklich erfüllt werden.

Manchmal ist die Testamentsvollstreckung sogar über einen längeren Zeitraum sinnvoll. Mit einer Anordnung, die dies vorschreibt, kann der Erblasser den Nachlass der Verwaltung der Erben (befristet) entziehen, um das Vermögen zu schützen. Die Testamentsvollstreckung kann beispielsweise die voreilige Liquidierung wertvoller Immobilien oder die rasche Zerschlagung eines gesunden Familienunternehmens verhindern.

 

Vorteil Nr. 4: Schutz minderjähriger Kinder

Häufig haben Eltern den Wunsch, ein minderjähriges Kind für den Fall des eigenen Todes finanziell absichern wollen. In diesem Fall reicht es nicht aus, das Kind als Erben einzusetzen. Gerade nach einer Scheidung legen Elternteile großen Wert darauf, dass der geschiedene Partner als Vater oder Mutter des gemeinsamen Kindes keinen Zugriff auf das eigene Vermögen erhält. Ein außerordentlich wirksames Mittel, das Erbe vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters zu schützen, ist die Testamentsvollstreckung. Die Person, die mit dieser Aufgabe beauftragt ist, kann im Sinne des Erblassers für die Kinder sorgen, eine gute Ausbildung finanzieren und das Vermögen an die Kinder zu einem vorgegebenen Zeitpunkt (25. Lebensjahr) oder nach einem bestimmten Ereignis (Abschluss des Studiums) übergeben. Ein Testamentsvollstrecker ist bei Rechtsgeschäften nicht auf die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Familiengerichts angewiesen.

 

Vorteil Nr. 5: Schutz Behinderter

Wenn ein Behinderter, der in einem Heim lebt, ein Vermögen erbt, droht in der Regel der "sozialhilferechtliche Rückgriff". Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die Pflege und Unterbringung trägt, fordert dann die Liquidierung des Erbes, um diese Leistungen zu bezahlen.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann die baldige Aufzehrung des empfangenen Vermögens verhindern, da der Nachlass des Behinderten dann vor einem Zugriff etwaiger Gläubiger - und damit auch des Sozialhilfeträgers - geschützt ist. Mit dem ererbten Vermögen kann der Testamentsvollstrecker der behinderten Person nach den Vorgaben des Erblassers Therapien, Urlaub, Hobbies, Reisen und andere Verbesserungen der Lebenssituation finanzieren.

 

Vorteil Nr. 6: Steuererklärung und Steuerersparnis

Der Testamentsvollstrecker ist zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Als Erbrechtsexperte kann er im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Minimierung der Erbschaftsteuerbelastung sorgen. Erblasser und Erben können sich darauf verlassen, dass die Erbschaftsteuererklärung eines zertifizierten Testamentsvollstreckers ihnen keine Probleme mit dem Finanzamt beschert.

 

Vorteil Nr. 7: Schutz verschuldeter Erben vor eigenen Gläubigern

In etlichen Fällen stehen Eltern vor der Frage, wie sie den künftigen Nachlass vor den Gläubigern ihrer Kinder schützen können. Diese Frage stellt sich immer dann, wenn die Kinder - etwa nach der Insolvenz einer Firma, nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder nach einer Scheidung - völlig überschuldet sind. Die Testamentsvollstreckung bietet eine effektive Möglichkeit, den Zugriff der Gläubiger auf den Nachlass abzuwehren. Ein Testamentsvollstrecker ist nur an den Willen des Erblassers gebunden. Er ist nicht verpflichtet, die von ihm verwaltete Erbschaft zur Tilgung von Schulden einzusetzen, die von den Erben angehäuft wurden.

 

Vorteil Nr. 8: Erhaltung oder Abwicklung einer Firma

Nach dem Tod eines Firmeninhabers steht nicht immer gleich ein geeigneter Nachfolger bereit. Oft sind Familienmitglieder nicht in der Lage, die Firma kurz- oder längerfristig weiterzuführen. Viele Fragen sind zu beantworten: Wer kann die Firma leiten? Wer kann sie abwickeln, ohne dass Verluste entstehen? Wer sichert den Lebensunterhalt der Familie des verstorbenen Inhabers? Ein versierter Testamentsvollstrecker kann im Sinne des Erblassers für die Firma und die Hinterbliebenen sorgen.

 

Vorteil Nr. 9: Unterstützung bei der Nachlassabwicklung

Manche Erben wollen die Testamentsvollstreckung in die eigenen Hände nehmen oder werden vom Erblasser im Testament für diese Aufgabe benannt. Auch Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung und beruflichen Praxis mit Menschen, Geld, Vermögen und Immobilien umzugehen wissen, brauchen nach dem Erbfall oft Unterstützung. Ein erfahrener Testamentsvollstrecker kann in diesem Fall je nach Bedarf helfen. Meist geschieht dies durch Beratung oder durch die Übernahme von Teilaufgaben - zum Beispiel die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung.

 

Vorteil Nr. 10: Realisierung mildtätiger und gemeinnütziger Ziele

Testamentsvollstreckung kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Erblasser entschließt, den Nachlass komplett oder teilweise einer Stiftung oder gemeinnützigen Einrichtung zuzuwenden. Der Testamentsvollstrecker kann in diesem Fall die Aufgabe übernehmen, eine Stiftung zu gründen, deren Satzung niederzulegen und dafür zu sorgen, dass die beabsichtigten wohltätigen Ziele (zum Beispiel Umweltschutz, Forschungsförderung oder soziale Gerechtigkeit) exakt nach Vorgaben des verstorbenen Erblassers umgesetzt werden.

← zurück