27.2.2006
Erstellt von: Wolfgang Roth - Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim
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Testamentsvollstreckung und Insolvenzverfahren
Eine für die Praxis wichtige Entscheidung erging seitens des OLG Hamm ( s. OLG Hamm, FamRZ 2002, 1738): Wird Dauertestamentsvollstreckung zum Zwecke der Unternehmensfortführung angeordnet und stellt das Unternehmen in der Folgezeit Insolvenzantrag mit anschliessender Beendigung der betrieblichen Tätigkeiten, erlischt die Testamentsvollstreckung "automatisch". Wenn nämlich alle Aufgaben der Testamentsvollstreckung "erledigt" sind ( = Einstellung des Geschäftsbetriebes ), endet diese auch ohne dass ihrer Aufhebung oder der Entlassung des Testamentsvollstreckers bedarf.Erstellt von: Wolfgang Roth - Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim
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