27.7.2009

Auslegung des Testaments durch den Testamentsvollstrecker ?

Häufig sind Testamente nicht eindeutig gefasst. Dann ist unklar, was der Verstorbene konkret regeln wollte. Dazu wird in Testamenten oftmals ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, dem auch das Recht zugeschrieben wird, bei Auslegungsproblemen verbindlich zu entscheiden. Dies ist aber in manchen Fällen unzulässig.

Es gilt immer das sog. Drittbestimmungsverbot. Es besagt, dass der Erblasser selbst den oder die Erben bestimmen muss. Diese höchstpersönliche Entscheidung kann grundsätzlich nicht auf Dritte, also auch nicht auf einen Testamentsvollstrecker, übertragen werden.

Insoweit kann dem Testamentsvollstrecker auch nicht die Befugnis übertragen werden, das Testament für die Beteiligten authentisch auszulegen. Dies folgt aus der Rechtsstellung und den gesetzlich festgelegten Machtbefugnissen des Testamentsvollstreckers, die der Erblasser nicht über das vom Gesetz vorgesehene Höchstmaß (§§ 2203 bis 2210 BGB) hinaus erweitern kann.

Praxistipp: Der Testamentsvollstrecker kann jedoch als Schiedsrichter bei Streitigkeiten über die Testamentsauslegung bestimmt werden, § 1066 ZPO. Dazu kann z.B. die Schiedsklausel des NDEEX (abrufbar unter www.ndeex.de) für Testamentsgestaltungen erweitert und verwendet werden. Als Schiedsrichter darf der Testamentsvollstrecker jedoch nicht über Auslegungsfragen entscheiden, die den Bestand des Testamentsvollstreckeramtes selbst betreffen.

 Erstellt von Wolfgang Roth, FAErbR, Obrigheim



Erstellt von: Stephan Konrad - Fachanwalt für Erbrecht, Bielefeld

← zurück

Sie brauchen erbrechtlichen Rat?

Testamentsvollstrecker - Fachanwälte für ErbrechtHier finden Sie unsere Testamentsvollstrecker in Ihrer N�he.

Erbrecht-App

Laden Sie hier unsere kostenlose Erbrecht-App
Erbrecht App
Bleiben Sie mit uns in Kontakt.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht