Ihr Testamentsvollstrecker in Aachen:
Klaus Becker -Fachanwalt für Erbrecht-
Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Becker -Fachanwalt für Erbrecht-
Friedrich-Wilhelm-Platz 9 - 10
52062 Aachen
Telefon: 0241 / 24994
Fax: 02 41 / 40 34 93
Email:
Klaus.Becker22@epost.deWeb:
http://www.klaus-becker-erbrecht.deVita: Rechtsanwalt Klaus Becker ist seit 1983 selbstständig als Anwalt und seit 1997 nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechtes tätig. Er ist ausgebildeter Notariatsfachangestellter und hat einige Jahre als Tutor für Rechtskunde am Institut für Publizistik in Köln unterrichtet. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Erbrecht.
Tätigkeiten: Rechtsanwalt Becker ist im Bereich des Erbrechtes schwerpunktmäßig mit folgenden Aufgabenstellungen befasst:
1. Vorweggenommene Erbfolge
Lebzeitige Vermögensübertragungen vermeiden spätere streitige Erbauseinandersetzungen, dienen der Absicherung und Versorgung der Zuwendenden, sorgen für den Familienfrieden und können nicht zuletzt steuersparend sein durch Ausnutzung von Freibeträgen.
2. Testamentsgestaltung
Ein richtig und sinnvoll formuliertes Testament vermeidet späteren Streit unter den Erben und sichert vor allem, dass der letzte Wille des Testierenden auch tatsächlich zum Tragen kommt. Auch hier sollten die Absicherung der nächsten Angehörigen, insbesondere des Ehegatten, und die steuerlichen Aspekte im Vordergrund stehen.
3. Erbauseinandersetzung
Rechte und Pflichten der Miterben stehen bei dieser Problematik im Vordergrund. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die konfliktlösende, kosten- und steuersparende Behandlung der Fälle gelegt. Streitige Auseinandersetzungen bis hin zur zwangsweisen Versilberung des Nachlasses müssen möglichst vermieden werden.
4. Pflichtteilsrecht
Die Interessenswahrnehmung im Pflichtteilsrecht erfasst die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Die Problematik des Pflichtteilsrechts ist natürlich auch bei der Testamentsgestaltung und bei lebzeitigen Zuwendungen zu beachten.
5. Testamentsvollstreckung
Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht im Wesentlichen darin, die vom Erblasser mit seinem letzten Willen verfolgten Ziele zu erreichen. Sowohl bei der Festlegung des Aufgabenkreises des Testamentsvollstreckers als auch bei dessen Tätigkeit ist darauf zu achten, das Streitpotenzial gering zu halten.
6. Nachlasspflegschaften
Bei unbekannten Erben wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt, der sich um die Sicherung und Verwaltung von Nachlässen und die Erbenermittlung zu kümmern hat.
Aktivitäten: Ab 1996: Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
2001: Testamentsvollstreckerlehrgang mit Testat
2003: Geprüfter Teilnehmer am 1. bundesweiten Spezialisierungslehrgang im Erbrecht des DVEV
2005: Fachanwalt für Erbrecht
Mitgliedschaften
Seit 1997: Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Seit 2001: Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
2003: Gründungsmitglied "Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V." mit Sitz in Berlin
2005: Mitglied des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Köln
Vorträge zu erbrechtlichen Themen
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