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Bild: Versiegelte Briefe
Ihr Testamentsvollstrecker in Fürth / Odenwald:

Thomas Maulbetsch- Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt
Foto: Thomas Maulbetsch- Fachanwalt für ErbrechtThomas Maulbetsch- Fachanwalt für Erbrecht
Forststraße 32
64658 Fürth / Odenwald

Telefon: 0 62 53 / 98 02 25
Fax: 0 62 53 / 98 02 22

Email: maulbetsch@erbrecht-fuerth.de
Web: http://www.erbrecht-fuerth.de

Vita:

Fachanwalt für Erbrecht

geprüfter Testamenstvollstrecker (DVEV e.V.)

Partner der Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Roth & Maulbetsch

Gründungsmitglied des Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.

Gründungsmitglied des Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V.

erfolgreich geprüfter Teilnehmer des Spezialisierungslehrgangs im Erbrecht der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV e.V.)

Teilnahme am Steuerrechtfachanwaltslehrgang

Dozent an der Hagen Law School



Tätigkeiten:

Rechtsanwalt Maulbetsch ist ausschließlich im Erb- und Erbschaftssteuerrecht tätig. Seine Arbeit untergliedert sich dabei in Tätigkeiten „Vor dem Erbfall“ und „Nach dem Erbfall“.

Er berät und gestaltet dabei u.a. zu folgenden Schwerpunkten:

 

1. Vor dem Erbfall

Testamentsgestaltung:

Rechtsanwalt Maulbetsch gestaltet das individuell für Sie optimal abgestimmte Testament basierend auf Ihren Wünschen. Bei der Formulierung des Testaments werden erbschaftssteuerliche Gesichtspunkte ebenso beachtet wie eventuelle Pflichtteilsansprüche.

Übergabeverträge bei vorweggenommener Erbfolge:

Die Vermögensweiterleitung auf die nächsten Abkömmlinge dient der Streitvermeidung und Vermögenssicherung in der eigenen Familie. Dadurch kann Ihr Vermögen vor Zugriffsmöglichkeiten des Sozialamtes geschützt werden bzw. es werden die aktuellen Schenkungsfreibeträge optimal genutzt.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:

Jeder kann im Alter oder aufgrund unvorhersehbarer gesundheitlicher Gründe in die Situation kommen, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können. Für diese Lebenslage können Sie durch eine Vorsorgevollmacht den vermögensrechtlichen und persönlichen Bereich durch Bevollmächtigung eines Dritten selbst bestimmen. Rechtsanwalt Maulbetsch erstellt ebenfalls mit Ihnen die für Sie optimal auf Sie abgestimmte Patientenverfügung. Sie ist die schriftliche Erklärung Ihrer Wünsche bzgl. der ärztlichen Behandlung und Versorgung bei schwerer Erkrankung.

 

2. Nach dem Erbfall:

Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaft:

Rechtsanwalt Maulbetsch begleitet Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses, wenn mehrere Personen Erben geworden sind. Aufgrund des außergewöhnlich hohen Streitpotentials der Erbengemeinschaft ist er kompetenter Begleiter bei der Teilung des Nachlasses zur Vermeidung langwieriger und teuerer Erbstreitigkeiten.

Haftungsbegrenzungen für Erben:

Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Erbrecht und den teilweise sehr kurzen Fristen, vertritt Sie Rechtsanwalt Maulbetsch in diesem Bereich des Erbrechts. Es lauern zahlreiche Gefahren für Sie durch die Annahme einer Erbschaft. Dabei gilt es, Ihre Haftung auf den Nachlass zu begrenzen und Ihr eigenes Vermögen nicht haften zu lassen.

Pflichtteilsrecht:

In besonderem Maße ist Rechtsanwalt Maulbetsch mit der effektiven Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen befasst. Dabei gilt sein besonderes Augenmerk den Pflichtteilsergänzungsansprüchen und eventuellen Anrechnungen oder Ausgleichsansprüchen



Aktivitäten:

Veranstalter der Odenwälder Erbrechtstage

 

Experte für Erbrecht beim BILD-Telefonratgeber 2006

 

Buch-Veröffentlichungen:

- Mitautor im "Der Fachanwalt für Erbrecht" (zerb verlag, 2005)

- Mitautor in "Das erfolgreiche Erbrechtsmandat" (Deubner Verlag, 2005)

- Co-Herausgeber in Enzensberger/Maulbetsch "Vorsorgegestaltung: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung" (Haufe Verlag, 2006)

- Co-Herausgeber in Abele/Klinger/Maulbetsch/Müller "Partnerschaft ohne Trauschein" (Linde Verlag, 2007)

- Co-Herausgeber in Klinger/Maulbetsch in "Mein Testament" (Beck Verlag 2008)

 

Fach-Veröffentlichungen:

- "Vorwegenommene Erbfolge und Sozialhilferegress" (NJW-Spezial Erbrecht 2004, 301)

- "Die Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht" (NJW-Spezial Erbrecht 2005, 13)

- "Abschichtung - Grundstückserwerb des Miterben ohne Notarvertrag" (NJW-Spezial Erbrecht 2005, 367)

- "Anrechnung und Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen" (NJW-Spezial Erbrecht 2006, 253)

- "Die Erbunwürdigkeitsklage" (NJW-Spezial Erbrecht 2006, 349)

- "Anerkenntnis bei Erbunwürdigkeitsklage", Besprechung des Urteils des Landgericht Karlsruhe in ZErb 2008, 1

- "Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bei Testamentsvollstreckung" (NJW-Spezial Erbrecht 2008, 711)

- "Letztwillige Verfügung zu Gunsten des Heims" (NJW-Spezial Erbrecht 2009, 71)

 

mehrjährige Vortragstätigkeit im Erbrecht

 

Mitgliedschaften:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (www.ndeex.de)

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Deutsches Forum für Erbrecht e.V.

Institut für Erbrecht e.V.



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