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Bild: Versiegelte Briefe
Ihr Testamentsvollstrecker in Gießen:

Joachim Mohr - Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt
Foto: Joachim Mohr - Fachanwalt für ErbrechtJoachim Mohr - Fachanwalt für Erbrecht
Greizer Straße 1
35396 Gießen

Telefon: 06 41 / 95 26 00
Fax: 06 41 / 9 52 60 20

Email: mohr@ndeex.de
Web: http://www.kanzlei-mohr.de

Vita:

seit 1995 Rechtsanwalt in der Kanzlei Mohr et Mohr in Gießen zugelassen an allen Amts- und Landgerichten sowie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main

seit 1998 Fachanwalt für Familienrecht

seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht



Tätigkeiten:

Rechtsanwalt Mohr ist im Bereich des Erb- und Erbschaftssteuerrechts tätig und berät zu folgenden Schwerpunkten:

Vorweggenommene Erbfolge

Eine lebzeitige Vermögensübertragung auf die nächste Generation dient der Streitvermeidung, der Vermögenssicherung und nicht zuletzt der Steueroptimierung. Eine wirtschaftliche Sichtweise ist für Rechtsanwalt Joachim Mohr in diesem Rahmen von besonderer Bedeutung.

Testamentserrichtung

Die jeweils den individuellen Lebensumständen entsprechende testamentarische Erbfolgeregelung dient der Absicherung der Familienangehörigen und vermeidet oft teueren Streit unter Miterben. Zudem kann sie Erbschaftssteuer sparen. Bei der Gestaltung sind die Wechselwirkungen zu anderen Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht zu berücksichtigen. Hier ist die zusätzliche Qualifikation von Rechtsanwalt Joachim Mohr zum Fachanwalt für Familienrecht und die auch in diesem Rahmen gewonnene Erfahrung in Steuerfragen von besonderem Nutzen.

Erbengemeinschaft

Das Gesetz lässt Erbengemeinschaften mit vielen Problemen bei der Verwaltung und Auseinandersetzung eines Nachlasses allein. Daraus folgt ein Streitpotential, das nicht selten in eine unwirtschaftliche Teilungsversteigerung des Nachlasses. Rechtsanwalt Joachim Mohr stellt deshalb zunächst die Aufklärung der einzelnen Interessenlagen der Miterben in den Vordergrund, um oft nur scheinbare Interessengegensätze schon außergerichtlichen aufzulösen. Eine schnelle Erbauseinandersetzung kann damit häufig erfolgreich gefördert werden.

Pflichtteilsrecht

In besonderem Maße ist Rechtsanwalt Mohr mit der effektiven Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen befasst. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt Rechtsanwalt Joachim Mohr seine jahrelange Prozesserfahrung in allen zivilrechtlichen Bereichen zu Gute. Pflichtteilsvermeidungsstrategien werden zu Lebzeiten gestaltet.

Testamentsvollstreckung

Bei der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker wird der Nachlass von Rechtsanwalt Joachim Mohr nach den Vorgaben des Erblassers verwaltet und unter mehreren Miterben rechtssicher aufgeteilt.

Erbprozesse

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Joachim Mohr sind die Unterstützung des Mandanten im Erbscheinsverfahren, bei der Teilungsversteigerung von Nachlassgegenständen und in sonstigen Erbprozessen.



Aktivitäten:

Mitgliedschaften:

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. mit Sitz in Berlin  (Vorstand)

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. mit Sitz in Berlin

Verein für Erb- und Vermögensnachfolgeplanung e.V., Gießen (Vorstand)

Fachausschuss für Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Institut für Erbrecht e.V., Konstanz

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein

EntScheidung e.V., Gießen (Vorstand)

Mitveranstalter der jährlen Erbrechtstage Gießen seit 2006

Veröffentlichungen:

Mitautor des Fachbuchs „Das erfolgreiche Erbrechtsmandat – Der Praxisleitfaden für den Rechtsanwalt“, erschienen im Deubner Verlag

Mitautor des Sternratgeber "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht"

NJW Spezial, Fachaufsätze, Mitautor Rechtsanwalt Bernhard Klinger, München:

Heft 1/2006 - Postmortale Handlungsfähigkeit des Nachlasses im Bankverkehr

Heft 5/2006 - Erbrechtliche Wahlmöglichkeiten des überlebenden Ehegatten Mitautor des Buches für den juristischen Laien:

„Erbrecht auf den Punkt gebracht.“ ISBN: 3-00-018455-4

Autor der Kolumne „Der Erbfall“



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