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Bild: Versiegelte Briefe
Ihr Testamentsvollstrecker in Obrigheim:

Wolfgang Roth -Fachanwalt für Erbrecht-

Rechtsanwalt
Foto: Wolfgang Roth -Fachanwalt für Erbrecht-Wolfgang Roth -Fachanwalt für Erbrecht-
Hauptstarße 31
74847 Obrigheim

Telefon: 06261 / 67 11 00
Fax: 06261 / 67 11 01

Email: roth@raits.de
Web: http://www.erbrechtsexperte.de

Vita:

Ab 1986 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg Seit 1994 selbständiger Rechtsanwalt 2003: Zertifizierung als „Spezialist im Erbrecht“ durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) Seit 2003: geprüfter Testamentsvollstrecker



Tätigkeiten:

schaftsteuerrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten (Familien- und Gesellschaftsrecht) tätig. Er vertritt, gestaltet und berät insbesondere bei folgenden Themenbereichen: Vorweggenommene Erbfolge: Die lebzeitige Vermögensübertragung auf die folgende oder übernächste Generation sichert das Familienvermögen und schöpft Steuervorteile geschickt aus. Fachkundige Beratung bei der Nachfolgeplanung ist unerlässlich. Erbschaftsteuer- und Schenkungsrecht: Nur durch weitsichtige Planung gelingt es, die Nachfolge steueroptimal zu gestalten. Dies gilt besonders bei der Nachfolgeregelung im unternehmerischen Bereich. Testamente und Erbverträge: Rechtsanwalt Roth setzt einen besonderen Schwerpunkt bei der erbrechtlichen Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Die Umsetzung des Erblasserwillens nach eingehender Beratung hilft frühzeitig, spätere Konflikte zwischen den Erben oder Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden. Testamentsvollstreckung: Rechtsanwalt Roth ist geprüfter Testamentsvollstrecker. Das versetzt ihn in die Lage, den Nachlass sachgerecht zu verwalten und die Anordnungen des Erblassers umzusetzen. Erbengemeinschaften: Erbengemeinschaften bergen ein hohes Streitpotenzial in sich. Dieses bereits durch sinnvolle Testamentsgestaltung im Vorfeld zu vermeiden ist ebenso ein vorrangiges Ziel von Rechtsanwalt Roth, wie Erbengemeinschaften möglichst ohne kostspielige Einschaltung der Gerichte auseinander zu setzen. Pflichtteilsrecht: Die Anmeldung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen stellen ein breites Feld in der täglichen Praxis von Rechtsanwalt Roth dar. Vorsorgevollmachten: Die Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen zur Absicherung im Alter gehört zum Kernbereich der Tätigkeit von Rechtsanwalt Roth.



Aktivitäten:

Dozent im Lehrgang "Fachanwalt für Erbrecht" Langjähriger Dozent an der staatlichen Berufsakademie in Mosbach (Fachbereich: Recht) Veranstalter der „Mosbacher und Heilbronner Erbrechtstage“ Regelmäßig Vorträge über erbrechtliche Themen Autorentätigkeit: Rechtsanwalt Roth ist Autor und Mitautor diverser erbrechtlicher Fachliteratur, z.B. "Der Fachanwalt für Erbrecht", ZErb-Verlag; „Das erfolgreiche Erbrechtsmandat“, Deubner Verlag; „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, Deutscher Anwaltverlag; „Erbrechtliche Probleme bei Betreuung“, Verlag C.H. Beck; "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht"; Linde Verlag, Wien Nicht zuletzt durch die Autorentätigkeit hält Rechtsanwalt Roth direkten Kontakt zu aktueller Rechtsprechung und wissenschaftlichem Meinungsstand. Mitgliedschaften: Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. ; Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. ; Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)



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