Informationen zur Testamentsvollstreckung

Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um die professionelle Nachlassabwicklung durch eine fachkundige, neutrale, objektive und überzeugende Person, die (in der Regel) selbst am Erbe nicht beteiligt ist.

Der Testamentsvollstrecker ist  der Treuhänder des Erblassers. Er garantiert, dass dessen Wille nach dem Todesfall exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird.

Ein Testament hat in der Regel Einfluss auf einen größeren Personenkreis, zum Beispiel:

  • Erben und Enterbte
  • Vermächtnisnehmer
  • Familienangehörige
  • Pflichtteilsberechtigte
  • Mieter einer im Nachlass befindlichen Immobilie
  • Vermieter der Erblasserwohnung
  • Arbeitnehmer und Angestellte
  • Geschäftspartner

Ein erfahrener Testamentsvollstrecker spricht mit zahlreichen Personen, die von einem Todesfall betroffen sind, und beachtet ihre Sorgen, Ansprüche und Probleme. Er kümmert sich intensiv um einen Ausgleich der Interessen. Als Partner der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten vermittelt zwischen den einzelnen Beteiligten.



Bleiben Sie mit uns in Kontakt.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht