25.4.2006

Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein Grund für seine Entlassung

Das OLG Naumburg, 19.12.05, 10 Wx 10/05 hatte Ende letzten Jahres den Fall zu entscheiden, dass ein Testamentsvollstrecker die Erben bewusst über die Werthaltigkeit des von ihm zu verwaltenden Nachlass getäuscht hatte. Das OLG Naumburg führte aus, dass es für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers gem. § 2227 BGB ausreichend sei, dass der Testamentsvollstrecker begründenden Anlass dafür gebe, dass eine Aufrechterhaltung seines Amtes der Ausführung des letzten Willens des Erblassers hinderlich sei bzw. die berechtigten Interessen der Erben gefährden würde. Es stellte dabei darauf ab, ob der Erblasser bei Kenntnis der Handlungen des Testamentsvollstreckers diesen entlassen hätte. Dies hat das Gericht im zu entscheidenden Fall auf Grund der Täuschungshandlung bejaht. Praxishinweis: Es gilt zu beachten, dass dadurch den Erben nicht ermöglicht werden soll, einen missliebigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten aus dem Amt zu drängen bzw. dies durch einen nichtigen Anlass zu erreichen.

Erstellt von Wolfgang Roth, FAErbR, Obrigheim



Erstellt von: Stephan Konrad - Fachanwalt für Erbrecht, Bielefeld

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