Anwalt als Testamentsvollstrecker in seinem eigenen Entlassungsverfahren eventuell ohne Gebührenanspruch
Das OLG Köln (Beschluss vom 14.06.2011
- 2 Wx 90/11)
hatte den Fall zu entscheiden, ob eine Testamentsvollstreckerin, die zugleich
eine Rechtsanwaltssozietät mit Ihrem Ehemann führt, in einem Verfahren über
ihre Entlassung als Testamentsvollstreckerin Gebühren nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geltend machen kann, wenn sie selbst die
Schriftsätze der Rechtsanwaltssozietät in diesem Verfahren in ihrer Funktion
als Rechtsanwältin unterzeichnet.
Das OLG Köln verneinte dies und begründete seinen Beschluss damit, dass die Testamentsvollstreckerin als Rechtsanwältin nicht externen Rates bedurfte.
Sie konnte daher nur die Kosten und Aufwendungen erstattet verlangen, die nicht ausschließlich auf dem anwaltlichen Gebührenrecht beruhen.
Dies betraf im zu entscheidenden Fall die Kosten für die Anreise zum Gerichtstermin und eine Entschädigung für die Abwesenheit in der Kanzlei.
(Eingestellt von RA Maulbesch)
Erstellt von: Stephan Konrad - Fachanwalt für Erbrecht, Bielefeld
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