09.01.2015
Der falsche Testamentsvollstrecker

Testamentsvollstreckung gerät immer häufiger in Verruf

Zu Unrecht allerdings, denn nur die fehlerhaft durchgeführten Testamentsvollstreckungen werden bekann. Das zeigt wie wichtig die Auswahl des Testamentsvollstreckers ist.

In unzähligen Prozessen und Veröffentlichungen zeigt sich, dass Testamentsvollstrecker mit ihrer Aufgabe häufig überfordert sind oder ihre Stellung als Testamentsvollstrecker missbrauchen.

"Immer häufiger müssen wir Prozesse wegen Schadenersatz gegen Testamentsvollstrecker führen, auch die Verfahren wegen zu hoher Testamentsvollstreckergebühren nehmen stetig zu" so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Andreas Wolff aus Mannheim.

So hatte das Landgericht Kaiserslautern einen Fall vorliegen, in dem der Erblasser nicht nur eine Stiftung zugunsten der Universität Kaiserslautern als Erbe eingesetzt hatte, sondern auch zwei hochrangige Mitarbeiter der Universität Kaiserslautern zu Testamentsvollstreckern bestimmt hatte.

Die Testamentsvollstrecker vernichteten im Laufe ihrer Testamentsvollstreckertätigkeit mehrere 100.000 Euro durch Aktiengeschäfte und entnahmen sich zusätzlich aus dem Nachlass eine Vergütung in Höhe von über 80.000,00 €.

Auf die Klage der Miterben, die den Verlust zu tragen hatten, schlossen die Parteien dann einen Vergleich, wonach zumindest ein Teilbetrag erstattet wurdenachdem zuvor das Gericht eine jahrelange Verfahrensdauer angekündigt hatte und die Rechtsansicht vertreten hatte, dass den Testamentsvollstreckern deshalb eine große Entscheidungsfreiheit eingeräumt sei, weil der Erblasser durch die Auswahl der Testamentsvollstrecker eine weitreichende Entscheidung gerade durch diese Personen gewünscht habe.

Auch während der Testamentsvollstreckung bieten die Gerichte den Erben gegenüber der Testamentsvollstreckung nicht immer ausreichend Schutz, wie ein Fall des Oberlandesgerichts München zeigte, in dem ein Testamentsvollstrecker
unentgeltlich über ein Nachlassgrundstück verfügte und das Grundbuchamt zur Eintragung verpflichtet war.

Auch die häufig von Notaren verwendeten Klauseln, mit denen ein Schiedsgericht der Notarvereinigung zum Schiedsrichter über Streitigkeiten berufen wird, helfen in der Sache häufig nicht. Übt ein Notar die Testamentsvollstreckung aus und hat ein Notarkollege, der durch die Deutsche Notarvereinigung eingesetzt wurde, als
Schiedsrichter über die Tätigkeit zu befinden, so fühlen sich die Erben häufig der Willkür ausgesetzt.

In einem aktuellen Fall hatte das Oberlandgericht Karlsruhe über ein Schiedsverfahren durch das Schiedsgericht der Deutschen Notarvereinigung zu entscheiden. Neben vielen weiteren schweren Mängeln des Verfahrens beanstandete
das OLG Karlsruhe durch Beschluss vom 04.04.2014 (11 Sch 13/13) insbesondere, dass die Deutsche Notarvereinigung das Schiedsgericht noch nicht einmal ordnungsgemäß besetzt hatte.

Alle Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, dass der Erblasser große Sorgfalt darauf verwendet, den richtigen Testamentsvollstrecker auszuwählen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Andreas Wolff aus Mannheim empfiehlt hier verschiedene Möglichkeiten sowohl aus dem familiären Umfeld, als auch professionelle Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen und sorgfältig abzuwägen.

„Viele Dinge kann man im Testament durch konkrete Anordnungen für den Testamentsvollstrecker ausdrücklich regeln, so dass es später nicht zum Streit kommt“, so Rechtsanwalt Andreas Wolff weiter.

Entscheidend ist, dass ein Testamentsvollstrecker nur mit solchen Aufgaben betreut wird, mit denen er nicht überfordert ist. Die pauschale Anordnung der Testamentsvollstreckung ohne Weisungen, wie im Zweifel zu verfahren ist, wird einen Laien in der Regel überfordern.



Erstellt von: Andreas Wolff - Fachanwalt für Erbrecht, Mannheim

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