Warum Testamentsvollstreckung?
Für wen ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll ?
Wer in seinem Testament Testamentsvollstreckung anordnet, sorgt für eine professionelle Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses.
Fachanwältin für Erbrecht Michaela Porten-Biwer erklärt, wann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist
- Arbeitsentlastung der Erben
Ein Testamentsvollstrecker kümmert sich sämtliche Geschäfte, die nach dem Tod eines Menschen zu erledigen sind. Er sichtet Unterlagen, zahlt Rechnungen, kündigt Verträge, räumt die Wohnung des Erblassers und verwertet die einzelnen Nachlassgegenstände. Er setzt den Nachlass entsprechend dem Willen des Verstorbenen auseinander.
Für die Erben bedeutet dies eine erhebliche Arbeitsentlastung, vor allem, wenn die Erben selbst beruflich oder familiär eingespannt sind oder nicht vor Ort leben.
- Friedensstiftung unter den Erben
In Geschwisterkonflikten, die oftmals schon länger bestehen, ist es schwierig zu einvernehmlichen Regelungen zwecks Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zu gelangen. Emotionen halten die Erben dann davon ab, an vernünftigen Regelungen mitzuwirken. Dies gilt insbesondere, wenn einer der Erben Aufgaben bei der Regelung des Nachlasses übernommen hat, ohne die anderen Erben zu fragen.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers führt dazu, dass die Erben keine Verfügungsmöglichkeit über die Nachlassgegenstände haben und sämtliche Entscheidungen dem Testamentsvollstrecker obliegen. Streit unter Geschwistern kann man so entgegenwirken.
Expertentipp: Wer seine Kinder als Erben einsetzen möchte, aber bereits bei der Errichtung des Testaments Probleme sieht, sollte über eine Testamentsvollstreckung nachdenken. Sofern die Erben eine Chance zur eigenständigen Abwicklung erhalten sollen, kann im Testament eine bedingte Testamentsvollstreckung angeordndet werden. Ein Testamentsvollstrecker wird dann nur für den Fall benannt, dass sich die Erben nicht binnen einer Frist friedlich auseinandersetzen.
- Durchsetzung des Erblasserwillens
Sofern die Durchsetzung von Anordnungen im Testament sichergestellt werden soll, wird eine Testamentsvollstrecker benötigt. Ansonsten haben die Erben immer die Möglichkeit, den Nachlass anders auseinanderzusetzen und bspw. Teilungsanordnungen zu ignorieren. Der Testamentsvollstrecker ist der "verlängerte Arm" des Erblassers und an seinen Willen gebunden.
Und wann ist eine Testamentsvollstreckung notwendig?
- Schutz minderjähriger Erben
Werden minderjährige Kinder zum Erben eingesetzt ist bei der Testamentserrichtung nicht absehbar, welches Alter der Erben im Erbfall besteht. Möchte man die minderjährigen KInder davor bewahren, sich mit 18 um das Erbe oder den Erbteil selbst zu kümmern oder besteht die Befürchtung, dass mangels Reife der Nachlass nicht erhalten sondern ausgegeben wird, kann bis zu einem höheren Alter, bspw. 25 Jahre, Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Der Testamentsvollstrecker kann dem Erben dann monatlich die Mittel zur Verfügung stellen, die benötigt werden und den Erbteil mit dem 25. Geburtstag herausgeben.
- Schutz von Erben mit Behinderung/überschuldeter Erben
Droht im Erbfall ein Sozialhilferegress oder der Zugriff von Gläubigern auf den Erbteil muss zwingend Testamentsvollstreckung in Verbindung mit einer Vor - und Nacherbfolge angeorndet werden, um den Nachlass zu schützen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dann den Erbteil für den Erben mit Behinderung oder den überschuldeten Erben.
Erstellt von: Michaela Porten-Biwer - Fachanwalt für Erbrecht, Trier
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