Abwicklungstestamentsvollstreckung

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Nachlassabwicklung schwierig sein wird, etwa weil viele Erben einen Teil des Vermögens erhalten. Der Erblasser sollte dann eine „Abwicklungstestamentsvollstreckung“ anordnen.

Mustertext „Abwicklungstestamentsvollstreckung"

  1. Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, meine obigen Anordnungen auszuführen und den Nachlass abzuwickeln. Hierzu hat er alle gesetzlich zulässigen Befugnisse. 

     
  2. Zum Testamentsvollstrecker mit dem Recht, einen Nachfolger zu ernennen, ernenne ich . . . . . . . . . ., geboren am . . . . . . . . . ., wohnhaft in . . . . . . . . . . 

     
  3. Sollte der Testamentsvollstrecker das Amt nicht annehmen oder vor oder nach dem Erbfall wegfallen, dann soll der Vorstand des Netzwerks Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. mit Sitz in 82362 Weilheim, Ledererstraße 12 einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen. 

     
  4. Ich ordne an, dass für die Bemessung der Vergütung des Testamentsvollstreckers die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zugrunde gelegt werden sollen.


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