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Ersatzerbe

Ersatzerbe

Ersatzerbe ist die Person, die die Erbschaft antreten soll, wenn der eingesetzte Erbe weggefallen ist, zum Beispiel vor dem Erblasser oder durch Ausschlagung der Erbschaft. § 2069 BGB regelt einen Spezialfall der Ersatzerbschaft. Wenn der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht hat und dieser nach Errichtung des Testamentes wegfällt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge, aus der Sicht des Erblassers also dessen Enkelkinder, Ersatzerben werden.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Ersatzerbe"

30.12.2015

Ernennung eines Ersatz-Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

Ein in der Praxis häufiges Problem ergibt sich, wenn der vom Erblasser eingesetzte Testamentsvollstrecker wegfällt. Sei es, dass er vorverstirbt, das Amt nicht annimmt oder das Amt kü ...





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