Spezielle Aufgaben

Es kann sinnvoll sein, die Aufgabe des Testamentsvollstreckers zu begrenzen, z.B:

  1. Für meinen Nachlass ordne ich Testamentsvollstreckung wie folgt an:

    Der Testamentsvollstreckung unterliegen alle zu meinem Nachlass gehörenden Grundstücke.

    Der Testamentsvollstrecker hat die Grundstücke auf die Dauer von .... Jahren ab meinem Tod zu verwalten.

    Von den Erträge aus den der Verwaltung unterliegenden Grundstücken hat der Testamentsvollstrecker zunächst eine Rücklage für die Instandhaltung der Grundstücke in Höhe von .... % jährlich zu bildenden.

    Den Überschuss der Erträge hat er an die Erben entsprechend ihrer Beteiligung auszukehren.

     
  2. Zum Testamentsvollstrecker mit dem Recht, einen Nachfolger zu ernennen, ernenne ich . . . . . . . . . ., geboren am . . . . . . . . . ., wohnhaft in . . . . . . . . . . 

     
  3. Sollte der Testamentsvollstrecker das Amt nicht annehmen oder vor oder nach dem Erbfall wegfallen, dann soll der Vorstand des Netzwerks Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. mit Sitz in 82362 Weilheim, Ledererstraße 12 einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen. 

     
  4. Ich ordne an, dass für die Bemessung der Vergütung des Testamentsvollstreckers die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zugrunde gelegt werden sollen.


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Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht