Andreas Wolff
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Vita
Seit 1998 Rechtsanwalt, zunächst in Kiel, dann in Mannheim.
1996 Erwerb der theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für Steuerrecht.
Von 1999 bis Ende 2000 Partner in der Sozietät Dr. Bergdolt & Kollegen in Mannheim.
Im Jahr 2001 Gründung der Sozietät Wolff & Weickenmeier in Mannheim, welche sich ausschließlich auf die Rechtsgebiete Erbrecht und Familienrecht spezialisiert hat.
Seit 2004 Mitautor des Buches „Das erfolgreiche Erbrechtsmandat“, Deubner Verlag.
Seit 2003 zertifiziert als Spezialist im Erbrecht durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
2004 erster deutscher Anwalt, der die Zulassung zum Fachanwalt für Erbrecht beantragt und erhält.
Seit 2009 Dozent an der "Hagen Law School"
Tätigkeiten
Rechtsanwalt Wolff ist ausschließlich im Bereicht des Erbrechts und den damit verbundenen Rechtsgebieten tätig.
Die Tätigkeit bezieht sich insbesondere auf folgende Schwerpunkte:
Testamente
Die Gestaltung von Testamenten zur Absicherung sowohl des überlebenden Ehegatten, als auch der Miterben gegen Streitigkeiten stellen einen wesentlichen Teil der Beratungspraxis dar.
Durch Gestaltung der Testamente werden Streitigkeiten nach dem Erbfall bereits im Vorfeld vermieden. Die Gestaltung von Testamenten erfolgt vielfach auch im Zusammenhang mit der Gestaltung von Eheverträgen zur Vermeidung doppelter Kosten und zur wechselseitigen Absicherung der künftigen Ehegatten.
Pflichtteilsrecht
Die Tätigkeit reicht von der Gestaltung pflichtteilsmindernder Testamente über die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegenüber Erben bis hin zur effektiven Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Die Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind vielfältig. Insbesondere ist das Pflichtteilsrecht der Bereich des Erbrechts, der – nach dem Erbschaftssteuerrecht – künftig den größten Veränderungen unterworfen sein wird.
Erbschaftssteuerrecht
Gerade im Bereich des Erbschaftssteuerrechts können die Beteiligten viel Geld durch richtige Gestaltung einsparen. Rechtsanwalt Wolff hat bereits im Jahre 1996 die theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für Steuerrecht erwoben. Das Erbschaftssteuerrecht ist ein im Erbrecht immer zu berücksichtigender Faktor. Insbesondere hier ist eine Spezialisierung auf Grund der ständigen Änderungen unumgänglich.
Erbengemeinschaft
Das Recht der Erbengemeinschaft ist im deutschen Recht nur unzulänglich geregelt. Häufig meinen Erben, dass das Nachlassgericht tätig wird und sich um den Nachlass kümmert. Dies ist jedoch in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Ländern – nicht der Fall. Die Erben sind daher auf qualifizierte Beratung angewiesen, da die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft außerordentlich komplex ist und es hier zwischen den Miterben leicht zu vermeidbaren Streitigkeiten kommen kann.
Vorweggenommene Erbfolge
Durch eine vorgenommene Erbfolge können sowohl steuerlich erwünschte Effekte herbeigeführt werden, als auch Streit über den Nachlass vermieden werden. So sind Gegenstände, die bereits zu Lebzeiten übertragen wurden, nicht mehr Bestandteil des Nachlasses. Allerdings sind auch bei der Planung der vorweggenommenen Erbfolge alle Bestandteile des Pflichtteilsrechts, des Steuerrechts, des Gesellschaftsrecht und der übrigen Rechtsgebiete zu berücksichtigen, da die vorweggenommene Erbfolge überall Einfluss nehmen kann.
Aktivitäten
Mitgliedschaften:
- Gründungsmitglied des Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten e.V.
- Mitgründer der ARGE Erbrecht des Mannheimer Anwaltsverein
- Mitglied Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Mitglied der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (bis 2011)
- Mitglied des Ausschusses Fachanwaltschaften der Bundesrechtsanwaltskammer (bis 2011)
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Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht