Sven Klinger
Fachanwalt für Erbrecht
Vita
1969
geboren in Walsrode
1989
Abitur in Syke
1990
Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg
1994
erstes Staatsexamen in Augsburg
1996
zweites Staatsexamen in Augsburg
1997
Gründung Kanzlei Klinger & Koch in Schwerin
2001
Mitgliedschaft Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. ( DVEV )
2002
Testamentsvollstrecker
2003
Gründungsmitglied Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. mit Sitz in Berlin
2004
Gründung "KLINGER - Kanzlei für Erbrecht" in Schwerin
2004
Vorsitzender der Vereinigung für Erbrecht Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit Sitz in Schwerin
2004
Geschäftsstellenleiter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. im Landgerichtsbezirk Schwerin
2005
Fachanwalt für Erbrecht
2005
Vorsitzender des Fachausschusses für Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern ( bis 2008 )
2005
Gründungsmitglied Netzwerkes Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. mit Sitz in Berlin
2006
Regionalbeauftragter der ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein für den Bezirk des OLG Rostock
2007
Ausbilder der Rechtsreferendare beim OLG Rostock für den Fachbereich Erbrecht ( bis 2009 )
2007
Lehrgang zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Steuerrecht
2009
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Netzgesellschaft Schwerin mbH
2009
Mitglied des Aufsichtsrates der SAS GmbH
2011
Fachanwalt für Steuerrecht
Tätigkeiten
Rechtsanwalt Sven Klinger ist ausschließlich im Bereich des Erbrechts tätig. Dazu gehören insbesondere:
-Testamentsgestaltung und -anfechtung
-Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
-vorweggenommene Erbfolge
-Vermögensnachfolgeplanung
-internationales Erbrecht
-Familienstiftungen und -gesellschaften
-Unternehmensnachfolge
-Pflichtteilsrecht
-Testamentsvollstreckung
-Testamentsauslegung
-Erbscheinsverfahren
-Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
-Erbteilskauf- und verkauf
-Landwirtschaftserbrecht
-Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
-Vortragsveranstaltungen
Aktivitäten
-Joggen, Segeln, Rennrad, Alpin- und Langlaufski
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