Welchen Inhalt, welchen Zweck hat die Vermächtnisvollstreckung?

Dem Erblasser steht es frei, in seinem Testament jemandem einen Vermögensvorteil (z.B. einen Geldbetrag, eine Immobilie, den Hausrat, ein Wohnungs- oder Nießbrauchrecht, usw.) zuzuwenden, ohne dass er den Empfänger als Erben einsetzt, § 1939 BGB.

Expertentipp vom Fachanwalt für Erbrecht:

Der Erbe ist derjenige, der den gesamten Nachlass erhält, Vermächtnisnehmer ist derjenige, dem der Erbe einzelne Nachlassgegenstände, die der Erblasser in seinem Testament bezeichnete, herausgeben muss.

Der Erblasser kann, wenn er sich unsicher ist, ob der Erbe tatsächlich das Vermächtnis dem Vermächtnisnehmer zukommen lassen wird, hierfür eine Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis anordnen (§ 2208 BGB). Der Testamentsvollstrecker hat dann ausschließlich die Aufgabe, den Vermächtnisgegenstand an den Vermächtnisnehmer zu überführen (z.B. den vom Erblasser eingesetzten Enkelkindern als Vermächtnisnehmer das im Testament dafür bezeichnete Konto umzuschreiben, usw.). Eine Vermächtnisvollstreckung (§ 2223 BGB) liegt dagegen nur dann vor, wenn der Erblasser dem eingesetzten Vermächtnisnehmer Beschwerungen auferlegt hat (z.B. ein Untervermächtnis, eine Erbauflage oder ein Nachvermächtnis) und diese Art der Testamentsvollstreckung den Zweck hat, die Ausführungen dieser Beschwerungen sicherzustellen.

Beispiel:

Der Erblasser setzt einen Erben über seinen gesamten Nachlass ein, bestimmt jedoch, dass ein wertvolles Bild ein anderer, also ein Vermächtnisnehmer, erhalten soll. Dem Vermächtnisnehmer macht er die Auflage, das Bild unentgeltlich einem Museum für eine bestimmte Zeit als Leihgabe zur Verfügung zu stellen. Dieses stellt ein Untervermächtnis dar, zu dessen Sicherung und Umsetzung Testamentsvollstreckung angeordnet wird.

Formulierungsbeispiel „Vermächtnisvollstreckung“

Ich setze meinen Sohn . . . . . . zu meinem alleinigen Erben ein. Mein Bild mit dem Titel „Johannes und Tabea“ wende ich im Wege des Vermächtnisses meinem Nachbarn . . . . . . zu. Den Vermächtnisnehmer beschwere ich mit dem Untervermächtnis, dieses Bild für die Dauer von 5 Jahren dem Museum . . . . . . unentgeltlich als Leihgabe zur Verfügung zu stellen. Um dieses Untervermächtnis durchzuführen, ordne ich beschränkt auf diesen Aufgabenkreis, Testamentsvollstreckung an und bestimme als Testamentsvollstrecker Herrn/Frau . . . . . .

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