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Schiedsgerichtsbarkeit

Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das ohne Einwirkung des Staates zusammentritt um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sämtliche Regelungen zu dem Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien. Diese können das Schiedsverfahren vertraglich vereinbaren und die Anzahl der Schiedsrichter bestimmen. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht das Gericht aus drei Personen. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.

Auch das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperte e.V. verfügt über ein Schiedsgericht und kann bei Erbstreitigkeiten angerufen werden.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Schiedsgerichtsbarkeit"

30.6.2017

Keine Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für die Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Aufgrund der teilweise erheblichen Überlastung der Gerichte und der damit einhergehenden Dauer gerichtlicher Verfahren wird zunehmend in Testamenten bestimmt, dass Streitigkeiten die im Zusamm ...





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