27.2.2006
Erstellt von: Stephan Konrad - Fachanwalt für Erbrecht, Bielefeld
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Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Testamentsvollstreckerzeugnis nicht den Zusatz " Der Erblasser hatte angeordnet, dass die Testamentsvollstreckung beschränkt ist auf die Abwicklung des Nachlasses" enthalten darf ( OLG Hamm, FamRZ 2005, 70). Inhaltlich kann ein solcher Zusatz ("... beschränkt...") zu Mißverständnissen des Zeugnisses im Rechtsverkehr führen und darf deshalb nicht auftauchen. Sofern Testamentsvollstreckerzeugnisse mit irgendwelchen Zusätzen von den Nachlassgerichten ausgegeben werden, ist somit im Einzelfall zu prüfen, ob das Zeugnis nicht geändert werden muss. Daher besteht Klärungsbedarf bei solchen Zeugnissen, die u.U. einzuziehen und neu zu erteilen sind.
Erstellt von Wolfgang Roth, FAErbR, Obrigheim
Erstellt von: Stephan Konrad - Fachanwalt für Erbrecht, Bielefeld
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