15.2.2006
Im vorliegenden Beschluß des OLG München ging es um die Unrichtigkeit eines Testamentsvollstreckervermerkes (dieser wird eingetragen, wenn auch ein Grundstück unter die Testamentsvollstreckung fällt).
Hier stellte das OLG fest, das das Grundbuchamt trotz Vorliegens eines Erbscheins und eines Testamentsvollstreckerzeugnisses des Nachlassgerichtes gleichwohl feststellen kann, dass die Testamentsvollstreckung beendet ist. Quelle: ZErb, Januar 2006Beendigung der Testamentsvollstreckung
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