Urteil des Amtsgerichts Trier
Testamentsvollstrecker wegen Untreue verurteilt
Der Testamentsvollstrecker war der Neffe seiner verstorbenen Tante. Diese hatte im Rahmen ihres Testamentes das Vermögen zwischen Verwandten und karitativen Organisationen aufgeteilt. Um die Auseinandersetzung des Nachlasses sollte sich der Neffe der Erblasserin kümmern, sie setzte ihn als Testamentsvollstrecker ein.
Nach dem Tod seiner Tante nahm der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz, veräußerte Grundbesitz und teilte den Erben schließlich nach Erstellung des Nachlassverzeichnis und der Vorlage eines Teilungsplanes mit, dass die Auszahlung der Erbteile zeitnah erfolgen soll.
Zu dem Zeitpunkt hatte er allerdings bereits Beträge von insgesamt 427.000,00 € veruntreut. Er hatte eine Sucht nach Anerkennung auf Social Media und hat mit den Geldern TikToker unterstützt durch den Kauf von Münzen (Coins). Er erhoffte sich eine eigene Karriere als Influencer.
Hierzu kam es nicht, das Amtsgericht Trier hat den Testamentsvollstrecker wegen Untreue in 56 Fällen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Hinweis bei der Testamentsgestaltung:
Es ist wichtig, die Person des Testamentsvollstreckers sorgfältig auszusuchen. Die Person muss in der Lage sein, die Erbauseinandersetzung durchzuführen. Dies erfordert Entscheidungs-, Überzeugungs- und Durchsetzungskraft. Gleichzeitig sollte Vertrauen in die Person bestehen.
Die Mitglieder des Netzwerkes deutscher Testamentsvollstrecker e.V. sind erfahren, auch in der Verwaltung fremden Vermögens. Hier ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Erbe garantiert.
Die verstorbene Tante wäre also gut beraten gewesen, in ihrem Testament anzuordnen, dass ein Fachanwalt für Erbrecht als Mitglied des Netzwerks Deutscher Testamentsvollstrecker bestimmt wird.
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