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25.03.2026
Der Testamentsvollstrecker und das Sexspielzeug

Wie die Testamentsvollstreckung Ihre Privatsphäre schützen kann

Manchmal ist es eine unangenehme Vorstellung, dass nach unserem Tod die Erben durch unsere privatesten Dinge gehen. Es gibt Fälle, in denen gerade hierbei die Testamentsvollstreckung sinvoll sein kann:

 

  1. Der Erbe ist ein Fremder

Man hat als Erben eine gemeinnützige Organisation eingesetzt, vielleicht auch erst als Ersatzerben. In der Regel ist Sinn und Zweck einer solchen Erbeinsetzung einer gemeinnützigen Organisation finanzielle Mittel zuzuwenden. Auch der Organisation ist am meisten geholfen, wenn sie einen Geldbetrag erhält, der Nachlass also schon versilbert ist. Bei angeordneter Testamentsvollstreckung räumt der Testamentsvollstrecker die Wohnung, ohne dass die gemeinnützige Organisation Zugriff auf den Nachlass hat und sich um die Abwicklung kümmern muss. Er kündigt bestehende Verträge, bezahlt die Beerdigung und andere offene Rechnungen und verkauft vorhandene Wertgegenstände. Am Ende zahlt er dem Erben, hier: der gemeinnützigen Organisation, den Geldbetrag aus und kann damit die Testamentsvollstreckung abschließen.

 

2. Der Erbe ist ein sehr naher Angehöriger

Auch wenn Erben sehr nahestehende Personen sind, beispielweise die eigenen Kinder oder Freunde, möchte man u.U. nicht, dass diese in den persönlichen Unterlagen stöbern oder in die Tiefen der Wohnung vordringen. Manchmal ist es angenehmer, ein neutraler Dritter räumt die Wohnung, entsorgt die Liebesbriefe, ohne sie zu lesen, gibt die einschlägigen Zeitschriften ins Altpapier, ohne sich ein Bild vom Erblasser zu machen etc. Es ist eine diskrete, respektvolle Möglichkeit, dass der eigene Nachlass abgewickelt wird, ohne nach dem Tod in eine prekäre Situation vor nahestehenden Personen zu geraten.

 

3. Digitaler Nachlass

Ein Spezialfall ist hierbei der digitale Nachlass. Denn zum Nachlass zählen auch sämtliche Accounts auf sozialen Medien, die in der Cloud gespeicherten Fotos/ Notizen etc. Hier muss der jeweilige Betreiber die Zugangsdaten an die Erben herausgeben, die sodann Zugriff auf alle gespeicherten Daten, Dokumente und Bilder haben.

 Es ist zwar sinnvoll, auch digitale Dokumente dahingehend zu überprüfen,  ob sich weitere Versicherungen, Konten, PayPal-Guthaben und andere Vermögenswerte im Nachlass befinden. Manche Fotos oder privateste, tagebuchähnliche Notizen etc. sollen die Erben (z.B. die eigenen Kinder!) aber möglicherweise nicht einsehen können. 
Um dies zu verhindern und die eigene Privatsphäre auch nach dem Tod schützen, ist die Testamentsvollstreckung eine Möglichkeit, dass einerseits Nachlasswerte aufgespürt, andererseits die sensiblen Informationen diskret gelöscht werden.



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