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Alleinerbe

Der Alleinerbe ist derjenige, der alleine die Rechtsnachfolge des Erblassers angetreten hat. Zu unterscheiden ist, ob der Erbe Voll- oder nur Vorerbe geworden ist. Bei einer Vollerbschaft geht das VErmögen des Erblassers voll auf den Erben über und verschmilzt mit diesem untrennbar zu einer Vermögensmasse. Der Vorerbe erhält sozusagen nur ein getrenntes Sondervermögen, kann hierüber aber nicht völlig frei verfügen und verliert dieses wieder bei Eintritt des Nacherbfalls.

 

Treten mehrere die Rechtsnachfolge an, handelt es sich um Miterben, die in einer Erbengemeinschaft verbunden sind.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Alleinerbe"

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