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Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht und damit die Totenfürsorge trifft in erster Linie den, den der Erblasser damit betraut hat. Im Übrigen trifft diese Pflicht die nächsten Angehörigen (also nicht die Erben!) gemäß dem Feuerbestattungsgesetz, sofern nicht die einzelnen Bundesländer diesbezüglich eigene Vorschriften erlassen haben.

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