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Cognationsprinzip

Unter dem Cognationsprinzip versteht man das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge ausschließlich durch die Blutsverwandten des Erblassers, also ohne gesetzliche Erbberechtigung des Ehepartners.

Dieses Prinzip war ein im Römischen Recht geltender Erbrechtsgrundsatz, der heute nicht mehr gilt.



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