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Dauertestamentsvollstreckung

Der Erblasser kann anordnen, dass die Testamentsvollstreckung nicht nur zur Erledigung von gewissen Aufgaben angeordnet wird. Die Testamentsvollstreckung kann vielmehr dauerhaft angeordnet werden. Ohne Zeitangabe im Testament endet die Dauertestamentsvollstreckung 30 Jahre. Der (arme) Erbe hat während dieser Zeit keinerlei Zugriffsrechte auf sein Erbe.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Dauertestamentsvollstreckung"

29.12.2022

Bevollmächtigter versus Testamentsvollstrecker- Wer darf entscheiden?

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25.11.2020

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