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4.6.2021
25.11.2020
Dauertestamentsvollstreckung
Der Erblasser kann anordnen, dass die Testamentsvollstreckung nicht nur zur Erledigung von gewissen Aufgaben angeordnet wird. Die Testamentsvollstreckung kann vielmehr dauerhaft angeordnet werden. Ohne Zeitangabe im Testament endet die Dauertestamentsvollstreckung 30 Jahre. Der (arme) Erbe hat während dieser Zeit keinerlei Zugriffsrechte auf sein Erbe.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Dauertestamentsvollstreckung"
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Richtige Anordnung des Amtes und der Person
Eine Testamentsvollstreckung kann auf verschiedene Arten angeordnet werden. Am besten wird sie in einer letztwilligen ...25.11.2020
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