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Dauertestamentsvollstreckung

Der Erblasser kann anordnen, dass die Testamentsvollstreckung nicht nur zur Erledigung von gewissen Aufgaben angeordnet wird. Die Testamentsvollstreckung kann vielmehr dauerhaft angeordnet werden. Ohne Zeitangabe im Testament endet die Dauertestamentsvollstreckung 30 Jahre. Der (arme) Erbe hat während dieser Zeit keinerlei Zugriffsrechte auf sein Erbe.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Dauertestamentsvollstreckung"

19.12.2024

Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den neuen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins ab 2025

Das Gesetz sagt zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB lediglich, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene ...



29.8.2024

Vergütung eines reinen Verwaltungsvollstreckers nach § 2209 S. 1 Alt. 1 BGB

Das OLG Frankfurt (Urt. v. 23.04.2024 – 10 U 191/22) hatte sich mit der Frage zu befassen, wie ein Verwa ...



29.12.2022

Bevollmächtigter versus Testamentsvollstrecker- Wer darf entscheiden?

Testamentsvollstreckung Zur Umsetzung seiner Wünsche der Nachlassregelung und zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben kann der Erblasser in seinem Testame ...



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