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29.8.2024
29.12.2022
Dauertestamentsvollstreckung
Der Erblasser kann anordnen, dass die Testamentsvollstreckung nicht nur zur Erledigung von gewissen Aufgaben angeordnet wird. Die Testamentsvollstreckung kann vielmehr dauerhaft angeordnet werden. Ohne Zeitangabe im Testament endet die Dauertestamentsvollstreckung 30 Jahre. Der (arme) Erbe hat während dieser Zeit keinerlei Zugriffsrechte auf sein Erbe.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Dauertestamentsvollstreckung"
19.12.2024Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den neuen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins ab 2025
Das Gesetz sagt zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB lediglich, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene ...29.8.2024
Vergütung eines reinen Verwaltungsvollstreckers nach § 2209 S. 1 Alt. 1 BGB
Das OLG Frankfurt (Urt. v. 23.04.2024 – 10 U 191/22) hatte sich mit der Frage zu befassen, wie ein Verwa ...29.12.2022