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Miterbe

Von Miterben spricht man, wenn mehrere Personen einen Verstorbenen gemeinsam beerbt haben (Gegenteil Alleinerbe). Es spielt keine Rolle, ob die Erben zu gleichen oder unterschiedlich hohen Quoten vom Erblasser als Erben eingesetzt worden sind. Aus den einzelnen Miterben setzt sich die Erbengemeinschaft zusammen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Miterbe"

9.2.2024

Erst Amtsannahme gibt Befugnis zu wirksamer Tätigkeit

Das Oberlandesgericht München (OLG) stellt in einer neuen Entscheidung heraus, dass ein Testamentsvollstrecker erst wirksam handeln ka ...



4.9.2023

Befreiung des Testamentsvollstreckers vom Verbot des Selbstkontrahierens

Das Gesetz sieht in § 181 BGB vor, dass man grundsätzlich mit sich selbst keine Geschäfte machen kann.   Häufig ist einer ...



8.12.2022

Abwicklungvorteile

Vorzüge der Testamentsvollstreckung bei Testamenten zu Gunsten gemeinnütziger Organisationen   Vererbt der/die Erblasser das Vermögen an insbeso ...





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