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Nachlassverbindlichkeiten

Es gibt Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat (Erblasserschulden) und Erbfallschulden, also solche, die durch den Sterbefall entstanden sind (z.B. Pflichtteilsrechte, Auflagen, Vermächtnisse, auch: Bestattungskosten), §§ 1967, 1968 BGB.

Sind die Schulden höher als die Vermögenswerte des Nachlasses, ist der Nachlass überschuldet und der Erbe sollte die Erbschaft ausschlagen oder eine Beschränkung der Haftung herbeiführen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassverbindlichkeiten"

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