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Notar

ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Willenserklärungen auf dem Gebiet der Rechtspflege protokolliert und beurkundet. In einigen Bundesländern gibt es hauptberufliche Notare, die keine andere berufliche Tätigkeit daneben ausüben dürfen.

In anderen Bundesländern üben das Amt des Notars Anwälte nebenberuflich aus. Bei einer Tätigkeit muss die betreffende Person in diesen Bundesländern gegenüber dem Rechtssuchenden immer klar zum Ausdruck bringen, ob sie als Notar, also in Ausübung des öffentlichen Amtes, oder als Anwalt, also ausschließlich als Interessenvertreter des Rechtssuchenden handelt.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Notar"

9.2.2024

Erst Amtsannahme gibt Befugnis zu wirksamer Tätigkeit

Das Oberlandesgericht München (OLG) stellt in einer neuen Entscheidung heraus, dass ein Testamentsvollstrecker erst wirksam handeln ka ...



15.8.2023

Überschreitung der Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

Zu der Frage, ob ein Testamentsvollstrecker seine Befugnis überschreitet in dem er sich bzw. seinen Kindern den Erwerb eines Nachlassgegenstandes zu 80 % des Verkehrswertes ermöglicht, ha ...



27.7.2023

Wie kann sich der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Grundbuchamt legitimieren?

Das Grundbuchrecht ist sehr förmlich. Wenn das Grundbuchamt eine Änderung im Grundbuch vornehmen soll, kann dies nur mit öffentlichen Urkunden erreicht werden, vgl. §§ 29,3 ...





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