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15.8.2023
27.7.2023
Notar
ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Willenserklärungen auf dem Gebiet der Rechtspflege protokolliert und beurkundet. In einigen Bundesländern gibt es hauptberufliche Notare, die keine andere berufliche Tätigkeit daneben ausüben dürfen.
In anderen Bundesländern üben das Amt des Notars Anwälte nebenberuflich aus. Bei einer Tätigkeit muss die betreffende Person in diesen Bundesländern gegenüber dem Rechtssuchenden immer klar zum Ausdruck bringen, ob sie als Notar, also in Ausübung des öffentlichen Amtes, oder als Anwalt, also ausschließlich als Interessenvertreter des Rechtssuchenden handelt.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Notar"
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Überschreitung der Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
Zu der Frage, ob ein Testamentsvollstrecker seine Befugnis überschreitet in dem er sich bzw. seinen Kindern den Erwerb eines Nachlassgegenstandes zu 80 % des Verkehrswertes ermöglicht, ha ...27.7.2023
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
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