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Prozesskostenhilfe
Wenn jemand Ansprüche gerichtlich geltend machen möchte, sein Einkommen und sein Vermögen jedoch nicht dafür ausreichen, einen Anwalt und die Gerichtskosten zu zahlen, dann kann er bei Gericht einen Antrag auf Bewilligung von
Prozesskostenhilfe stellen. Das Gericht ordnet ihm dann bei Erfolgsaussicht seiner Klage einen Anwalt bei, damit er seine Ansprüche geltend machen kann.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Prozesskostenhilfe"
16.11.2017
Anordnung einer Schiedsklausel
Ebenso wie die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann auch die Anordnung einer Schiedsklausel im Testament sinnvoll sein. Die Anordnung einer Schiedskla ...
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