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Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung wird benutzt, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden. Ehepartner, die ein Grundstück gemeinsam kaufen, lassen sich meist als Miteigentümer "zu je 1/2" im Grundbuch eintragen. Eine solche Gemeinschaft wird, sofern keine andere Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen wird, durch dieses besondere Zwangsversteigerungsverfahren aufgelöst. Dabei wird die Immobilie in Geld umgewandelt. An diesem Geld (Erlös) setzt sich die Gemeinschaft jedoch fort. Sofern sich die Miteigentümer nicht über eine Auszahlung (beispielsweise entsprechend ihren Anteilen) einigen, wird der Erlös hinterlegt. Gemeinschaften, deren Beendigung die Teilungsversteigerung vorbereiten kann, sind unter anderem die Erbengemeinschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gegebenenfalls auch die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG).

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Teilungsversteigerung"

16.1.2012

Teilungsversteigerung und Testamentsvollstreckung

Jeder Miterbe darf jederzeit eine Teilungsversteigerung einer gemeinsamen Immobilie beantragen. Es gibt aber Besonderheiten und Ausnahmen, wenn eine Testamentsvollstrec ...





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