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Abwicklungsvollstreckung

Die Abwicklungsvollstreckung ist eine Art der Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Er hat dies als Abwicklungsvollstrecker oder als Verwaltungsvollstrecker zu tun. Als Abwicklungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker nur die Auseinandersetzung des von ihm in Besitz genommenen Nachlasses nach den Vorgaben des Erblassers zu betreiben. Er hat die betsehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen und die Teilung des NAchlass nach den Vorgaben des Erblassers zu bewerkstelligen. Als Verwaltungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker den von ihm in Besitz genommenen Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers für bestimmte Zeit oder auf Dauer zu verwalten.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Abwicklungsvollstreckung"

19.12.2024

Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den neuen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins ab 2025

Das Gesetz sagt zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB lediglich, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene ...



29.12.2022

Bevollmächtigter versus Testamentsvollstrecker- Wer darf entscheiden?

Testamentsvollstreckung Zur Umsetzung seiner Wünsche der Nachlassregelung und zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben kann der Erblasser in seinem Testame ...



21.12.2021

Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers nur bei wichtigem Grund erfolgreich

Häufig gibt es Streit zwischen Testamentsvollstreckern und den Erben. Als letztes Mittel bleibt den Erben nur ein Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers. Franz-Georg Lauck, Fach ...



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