nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Letztwillige Verfügung

Als letztwillige Verfügungen werden alle Verfügungsarten verstanden, durch die ein Erblasser seinen Nachlass nach seinem Ableben regeln kann.

Insbesondere gibt es die Möglichkeit, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag. Hierdurch kann auch die gesetzliche Erbfolge abgeändert oder ausgeschlossen werden.

Zu den letztwilligen Verfügungen gehören auch Vermächtnisse, Auflagen, Anordnung von Testamentsvollstreckung, etc.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Letztwillige Verfügung"

29.8.2024

Vergütung eines reinen Verwaltungsvollstreckers nach § 2209 S. 1 Alt. 1 BGB

Das OLG Frankfurt (Urt. v. 23.04.2024 – 10 U 191/22) hatte sich mit der Frage zu befassen, wie ein Verwa ...



30.3.2023

Wichtige Änderungen des SGB II und SGB XII für Testamentsvollstreckungen

Häufig werden Testamentsvollstreckungen angeordnet, um das Erbe behinderter oder bedü ...



25.11.2020

Ein Testamentsvollstreckerzeugnis wird durch Zeitablauf kraftlos

Zu der Frage, ob es bei angeordneter Dauertestamentsvollstreckung eines förmlichen Aufhebungsverfahrens bedarf, hat ...



Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie