nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Nachlassverbindlichkeiten

Es gibt Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat (Erblasserschulden) und Erbfallschulden, also solche, die durch den Sterbefall entstanden sind (z.B. Pflichtteilsrechte, Auflagen, Vermächtnisse, auch: Bestattungskosten), §§ 1967, 1968 BGB.

Sind die Schulden höher als die Vermögenswerte des Nachlasses, ist der Nachlass überschuldet und der Erbe sollte die Erbschaft ausschlagen oder eine Beschränkung der Haftung herbeiführen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassverbindlichkeiten"

26.1.2025

Miterbe kann Versteigerung verlangen

Zu den wichtigsten Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehört es, nach Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten die Anordnungen des Erblassers im Testament auszuführen, d.h. die Verm ...



24.6.2023

Wie schnell muss der Testamentsvollstrecker das Nachlassverzeichnis erstellen?

Nach § 2215 BGB gehört es zu den Kardinalpflichten des Testamentsvollstreckers, „dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unte ...



29.12.2022

Bevollmächtigter versus Testamentsvollstrecker- Wer darf entscheiden?

Testamentsvollstreckung Zur Umsetzung seiner Wünsche der Nachlassregelung und zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben kann der Erblasser in seinem Testame ...



Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie