nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung ist eine der dem Erben zur Verfügung stehnden Wege, um seine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken und einen Zugriff von Nachlassgläubigern auf sein eigenes Vermögen zu verhindern. Prinzipiell bieten sich drei Verfahren zur Haftungsbeschränkung an.  Die Nachlassverwaltung wird auf Antrag vom Nachlassgericht angeordnet. Antragsberechtigt sind sowohl Erben als auch Gläubiger. Die Verwaltungszuständigkeit geht mit der Anordnung der Nachlassverwaltung vollkommen auf den Nachlassverwalter über. Sinn des Verfahrens ist die Befriedigung der Ansprüche  der Nachlassgläubiger. Nach Sicherstellung und Ermittlung der Vermögenswerte können berechtigte Gläubigerforderungen ausgeglichen und etwaige verbliebene Vermögensüberschüsse an die Erben übergeben werden.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassverwaltung"

19.12.2024

Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den neuen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins ab 2025

Das Gesetz sagt zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB lediglich, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene ...



30.11.2024

Die Grundsätze der Vergütung eines Testamentsvollstreckers unter Anwendung der Neuen Rheinischen Tabelle

Im BGB steht zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB: „Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amtes eine angem ...



31.1.2024

Entscheidende Eigenschaften und Fähigkeiten eines Testamentvollstreckers

Die Auswahl eines Testamentsvollstreckers ist eine wichtige Entscheidung, da diese Person die Verantwortung für die Umsetzung und Durchführung Ihrer letztwilligen Verfügung über ...



Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie