nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Vergütung des Testamentsvollstreckers

Bestimmt ein Erblasser in einer Verfügung von  Todes wegen, dass ein Testamentsvollstrecker die Abwicklung und/oder Verwaltung des Nachlasses über einen gewissen Zeitraum vorzunehmen hat, sollte er sich nicht darauf beschränken, lediglich die Testamentsvollstreckung an sich anzuordnen. Der Erblasser sollte im Testament vielmehr auch festlegen, welche Vergütung ihm für seine Tätigkeit zusteht.

Zwar gibt das Gesetz vor, der Testamentsvollstrecker erhalte eine »angemessene« Vergütung, wenn in der Verfügung von Todes wegen nichts explizit geregelt ist. Allerdings zeigt sich in der Praxis als so häufig, dass die Vorstellungen von Angemessenheit der Vergütung auf Seiten der Erben und auf Seiten des Testamentsvollstreckers äußerst unterschiedlich sind.

Nur durch eine genaue Festlegung lässt sich in der Regel Streit zwischen dem Testamentsvollstrecker einerseits und den Erben andererseits vermeiden. Der Deutsche Notarverein empfiehlt z. B. folgende Vergütungsregelung, auf die im Testament Bezug genommen werden kann:

 

Vergütungsgrundbetrag

 

Bis  Euro   250 000,–                4,0 % des Nachlasses

bis Euro   500 000,–                  3,0 % des Nachlasses

bis Euro 2 500 000,–                 2,5 % des Nachlasses

bis Euro 5 000 000,–                 2,0 % des Nachlasses

über Euro 5 000 000,–               1,5 % des Nachlasses

Viele andere Institutionen bzw. Personen haben andere Tabellen entwickelt, auf die in der Praxis ebenso zurückgegriffen werden kann.

Wenn man bedenkt, dass Erbprozesse häufig mehr als 10% des Nachlasses verschlingen, sind die Kosten einer Testamentsvollstreckung verhältnismäßig gering.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Vergütung des Testamentsvollstreckers"

19.12.2024

Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den neuen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins ab 2025

Das Gesetz sagt zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB lediglich, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene ...



30.11.2024

Die Grundsätze der Vergütung eines Testamentsvollstreckers unter Anwendung der Neuen Rheinischen Tabelle

Im BGB steht zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB: „Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amtes eine angem ...



30.7.2021

Wie wird die Vergütung des Testamentsvollstreckers bestimmt?

Häufiger Streitpunkt zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker ist dessen Vergütung. 1. Anordnung der Vergütungshöhe im Testament Grundsätzlich ka ...



Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie