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steht für die Regulierung der Schulden bzw. die Entschuldung der Person das sog. Restschuldbefreiungsverfahren (Privatinsolvenz) zur Verfügung.
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen zumindest auf absehbare Zeit nicht mehr nachkommen kann. Sie kann bei juristischen Personen, wie AG´s oder GmbH Anlass sein, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bei Privatpersonensteht für die Regulierung der Schulden bzw. die Entschuldung der Person das sog. Restschuldbefreiungsverfahren (Privatinsolvenz) zur Verfügung.