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14.5.2010
12.2.2008
Zivilrecht
Im Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) sind die die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander geregelt. Das Zivilrecht ist vom Prinzip der Gleichordnung der am Rechtsverhältnis beteiligten Personen geprägt. Den Gegensatz zum Privatrecht bildet das öffentliche Recht. Dort stehen sich der Staat und der Bürger "gegenüber". Das Erbrecht ist als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Teil des Privatrechts und in den §§ 1922 ff. BGB geregelt.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zivilrecht"
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