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Zuschlag

Der Zuschlag bezeichnet bei einer Versteigerung die Annahme des Meistgebots eines Bieters. Dem Zuschlag an den Meistbietenden soll ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Im Rahmen einer im Erbrecht häufigen Teilungsversteigerung wird der Zuschlag durch einen besonderen Beschluss des Versteigerungsgerichts erteilt, der nur in seltenen Fällen direkt im Versteigerungstermin verkündet wird. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Zuschlag auch versagt werden. Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zuschlag"

19.12.2024

Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den neuen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins ab 2025

Das Gesetz sagt zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB lediglich, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene ...



30.11.2024

Die Grundsätze der Vergütung eines Testamentsvollstreckers unter Anwendung der Neuen Rheinischen Tabelle

Im BGB steht zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB: „Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amtes eine angem ...



1.5.2018

Vergütungsempfehlung des Deutschen Notarvereins

Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen keine Vorgaben zur Testamentsvollstreckervergütung getr ...



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