Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht - Maximilian Maar

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Maximilian Maar
Höllentalstraße 2
82467 Garmisch-Partenkirchen

Telefon: +49 8821 9669385
Fax: +49 8821 9669386

E-Mail: maximilian.maar@woelke-partner.de
https://www.woelke-partner.de/anwaelte/m ...
Ihr Testamentsvollstrecker in Garmisch-Partenkirchen:

Maximilian Maar

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Vita

Rechtsanwalt Maar ist als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Nebengestalterischen Tätigkeiten, welche die Testamentsgestaltung, vorweggenommene Erbfolge, Nachfolgeplanung und steuerrechtliche Berechnung bei lebzeitigen Schenkungen betrifft, vertritt er auch in erbrechtlichen Streitigkeiten, wie Erbauseinandersetzungen oder Pflichtteilsmandanten. Darüber hinaus berät er Testamentsvollstrecker und ist auch selbst als Testamentsvollstrecker tätig.

Ist es Ihr Ziel eine sichere und aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten optimale Gestaltung Ihrer Nachfolge zu erreichen, so bedarf dies einer umfassenden Planung, welche Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihrer Vermögensverhältnisse und Ihre Zukunftsplanungen berücksichtigt. Entscheidend sind oft auch familiäre Verhältnisse, Kinder und Enkelkinder, oder Unternehmensstrukturen, an welchen Sie als Unternehmer beteiligt sind. Wollen Sie eine Erbschaft auseinandersetzen oder Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Seit 2016 ist er Partner in der Kanzlei Wölke & Kollegen in Partnerschaft mbB. 2017 erfolgte die Zertifizierung zum Unternehmensnachfolgeberater (zentUma e.V.), seit 2018 ist er Fachanwalt für Erbrecht und seit 2019 Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Mitglied des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten und des Netzwerks Deutscher Testamentsvollstrecker.

Nehmen Sie Kontakt zu dem Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht im Oberland auf, und profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung des Expertenim Bereich Nachfolgeplanung.

Hauptsitz der Kanzlei:

Ledererstraße 12
82362 Weilheim

Weitere Zweigstelle:

Fanschuhstraße 16
86956 Schongau

Tätigkeiten

  • Testamentsgestaltung: Die zivilrechtlich sichere und optimale Gestaltung von letztwilligen Verfügungen hilft in der Praxis, um unter den Nachfahren Frieden zu stiften und vermeidet Vermögensverluste durch Erbschaftssteuern oder erhebliche Prozesskosten.
  • Vorweggenommene Erbfolge: Die vorweggenommene Erbfolge bietet ideale Varianten, um den Nachfahren frühzeitig eine Existenzgründung und langfristige Lebensplanung zu ermöglichen. Durch eine optimale Gestaltung können zudem erhebliche Steuervorteile geschaffen werden.
  • Steuerrechtliche Gestaltungen und Bewertungen: Die Berechnung von steuerrechtlichen Immobilienwerten (nach dem Bewertungsgesetz) ist in der heutigen Zeit bei einer umfassenden Nachfolgeplanung unerlässlich. Erst durch die Berechnung der Werte nach den relevanten Vorgaben des Bewertungsgesetzes können die steuerrechtlichen Auswirkungen der Nachfolgeplanung sicher beurteilt werden.
  • Pflichtteilsrecht: Pflichtteilsrechtliche Probleme, ob bei Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder Durchsetzung solcher Ansprüche, gehören zur täglichen Arbeit im Erbrecht.
  • Erbauseinandersetzung: Eine Erbengemeinschaft birgt oft erhebliches Streitpotenzial. Die Auseinandersetzung einer solchen Gemeinschaft ist oft langwierig und bedarf perfekter juristischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts.
  • Testamentsvollstreckung: Das Thema Testamentsvollstreckung wird zunehmend häufiger. Oft werden Laien zu Testamentsvollstrecker ernannt, die – nach Annahme des Amtes – rechtliche Unterstützung benötigen, da Sie sich durch die Aufgaben und Pflichten überfordert fühlen. Die Beratung von Testamentsvollstrecker und die eigenständige Ausführung des Amtes des Testamentsvollstreckers gehören ebenfalls zu üblichen Aufgaben im Erbrecht.
  • Vorsorgeplanung: Unsere Gesellschaft altert zunehmend. Damit gehen erhebliche Probleme bei der Betreuung alter Menschen einher, die mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung frühzeitig beseitigt werden können.

Als Fachanwalt für Erbrecht hat Rechtsanwalt Maar große Erfahrung bei derFührung von Erbprozessen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschafteninklusive Teilungsversteigerungen.

Aktivitäten

Neben der rechtsanwaltlichen Tätigkeit hält Rechtsanwalt Maar auch regelmäßig Vorträge für verschiedene Institutionen, wie beispielsweise die örtlichen Volkshochschulen, den Sozialverband VdK, die Bundeswehr und die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Maximilian Maar Mitautor der Fall- und Mustersammlung

Musterverträge im Gesundheitswesen (Schlegel Hrsg., Maximilian Maar, u.a.)

Loseblattwerk inkl. Online-Nutzung. In 2 Ordnern
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Stand: November 2022

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