A   | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Abwicklungsvollstreckung

Die Abwicklungsvollstreckung ist eine Art der Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Er hat dies als Abwicklungsvollstrecker oder als Verwaltungsvollstrecker zu tun. Als Abwicklungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker nur die Auseinandersetzung des von ihm in Besitz genommenen Nachlasses nach den Vorgaben des Erblassers zu betreiben. Er hat die betsehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen und die Teilung des NAchlass nach den Vorgaben des Erblassers zu bewerkstelligen. Als Verwaltungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker den von ihm in Besitz genommenen Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers für bestimmte Zeit oder auf Dauer zu verwalten.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Abwicklungsvollstreckung"

29.12.2022

Bevollmächtigter versus Testamentsvollstrecker- Wer darf entscheiden?

Testamentsvollstreckung Zur Umsetzung seiner Wünsche der Nachlassregelung und zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben kann der Erblasser in seinem Testame ...



21.12.2021

Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers nur bei wichtigem Grund erfolgreich

Häufig gibt es Streit zwischen Testamentsvollstreckern und den Erben. Als letztes Mittel bleibt den Erben nur ein Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers. Franz-Georg Lauck, Fach ...



31.7.2020

Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers auch durch unbelasteten Miterben möglich

Häufig gibt es Streit zwischen Testamentsvollstreckern und den Erben. Als letztes Mittel bleibt den Erben nur ein Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstrec ...





Sie vermissen einen Begriff in unserem Glossar?

Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder benutzen Sie dieses Formular.

Sicherheits-Code

*Zeichenkombination
*E-Mail
*Betreff
*Ihre Anfrage


Bleiben Sie mit uns in Kontakt.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.
Fachanwälte für Erbrecht