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Minderjähriges Kind eines Erblassers

Eltern üben im Regelfall die Personen- und Vermögenssorge für ihre minderjährigen Kinder aus.
Für den Fall ihres gleichzeitigen Versterbens (z.B. durch einen Unfall) können die Eltern in einem Testament eine Person benennen, die Vormund für ihr minderjähriges Kind werden soll. Gleiches kann natürlich auch ein verwitweter Elternteil tun für den Fall seines Versterbens.



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