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Nachlasspfleger

Nachlasspfleger ist ein Pfleger, der vom Nachlassgericht in Fällen unklarer Erbrechtslage bis zur Annahme der Erbschaft zur Sicherung des Nachlasses bestellt wird. Die Nachlasspflegschaft kann auch nur auf einen Erbteil beschränkt werden. Die Nachlasspflegschaft verdrängt nicht die Verfügungsmacht der (wirklichen) Erben. Diese können z.B. auch für die Erbschaft klagen, wobei sie zurücktreten müssen, wenn der Nachlasspfleger neben ihnen klagt (§ 53 ZPO).

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlasspfleger"

8.9.2008

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23.6.2008

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