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Nachlassgericht

Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es - Testamente in die amtliche Verwahrung zu nehmen (Hinterlegung) - ein Testament nach dem Eintritt des Erbfalls zu eröffnen - auf Antrag den Erben einen Erbschein zu erteilen - unrichtige Erbscheine wieder einzuziehen - die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft entgegenzunehmen - falls erforderlich Nachlass-Sicherung (z.B. durch Nachlasspflegschaft) - Testamentsvollstreckerzeugnisse auszustellen - unfähige Testamentsvollstrecker zu entlassen. Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es aber nicht, den Nachlass zu teilen, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen, Streit unter den Erben zu schlichten.  Als Nachlassgerichte fungieren in ganz Deutschland die Amtsgerichte. Nur Baden-Württemberg hat die Besonderheit, dass dort die Amtsnotariate zugleich Nachlassgerichte sind.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassgericht"

21.3.2024

Antrag auf Einziehung Testamentsvollstreckerzeugnis / Zeitbestimmung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Antrag auf Einziehung des Testaments-vollstreckerzeugnisses zur Aufhebung der Testamentsvollstreckung be ...



9.2.2024

Erst Amtsannahme gibt Befugnis zu wirksamer Tätigkeit

Das Oberlandesgericht München (OLG) stellt in einer neuen Entscheidung heraus, dass ein Testamentsvollstrecker erst wirksam handeln ka ...



4.12.2023

Erteilung der Bescheinigung über die Amtsannahme des Testamentsvollstreckers erfolgt ohne sachliche Prüfung

Das Oberlandesgericht Köln hatte mit Beschluss vom 12.05.2023 – 2 Wx 65/23 – über den folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein zum Nacherbentestamentsvollstrecker ern ...





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