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Teilungsverbot
Teilungsverbot ist eine Anordnung des Erblassers, in der dieser verfügt, dass der
Nachlass nicht unter den Mitgliedern der
Erbengemeinschaft aufgeteilt werden darf. Die Ausschließung kann allerdings für höchstens 30 Jahre erfolgen. Vgl. § 2044 BGB. Durch einstimmigen Beschluss können sich allerdings die
Erben über das
Teilungsverbot hinwegsetzen.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Teilungsverbot"
15.8.2006
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