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Erben

Die Erbnehmer werden Erben bzw. Erbberechtigte, ohne weiteres Zutun sofern gewisse gesetzliche bzw. rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Erbe wird man, wenn durch Testament oder Erbvertrag (letztwillige Verfügung) verfügte Rechte und Pflichten eines Erblassers auf den potentiellen Erben übergehen. Der oder die Erben werden somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Dagegen kann der vorläufige Erbe durch Erklärung der Ausschlagung des angedachten Erbes innerhalb einer sechswöchigen Frist verzichten. Sind mehrere Erben eingesetzt, so spricht man von einer Erbengemeinschaft.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Erben"

21.3.2024

Antrag auf Einziehung Testamentsvollstreckerzeugnis / Zeitbestimmung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Antrag auf Einziehung des Testaments-vollstreckerzeugnisses zur Aufhebung der Testamentsvollstreckung be ...



9.2.2024

Erst Amtsannahme gibt Befugnis zu wirksamer Tätigkeit

Das Oberlandesgericht München (OLG) stellt in einer neuen Entscheidung heraus, dass ein Testamentsvollstrecker erst wirksam handeln ka ...



31.1.2024

Entscheidende Eigenschaften und Fähigkeiten eines Testamentvollstreckers

Die Auswahl eines Testamentsvollstreckers ist eine wichtige Entscheidung, da diese Person die Verantwortung für die Umsetzung und Durchführung Ihrer letztwilligen Verfügung über ...





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