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25.2.2026
31.1.2026
Erben
Die Erbnehmer werden Erben bzw. Erbberechtigte, ohne weiteres Zutun sofern gewisse gesetzliche bzw. rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Erbe wird man, wenn durch Testament oder Erbvertrag (letztwillige Verfügung) verfügte Rechte und Pflichten eines Erblassers auf den potentiellen Erben übergehen. Der oder die Erben werden somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Dagegen kann der vorläufige Erbe durch Erklärung der Ausschlagung des angedachten Erbes innerhalb einer sechswöchigen Frist verzichten. Sind mehrere Erben eingesetzt, so spricht man von einer Erbengemeinschaft.Erbrecht Aktuell zum Begriff "Erben"
25.3.2026Wie die Testamentsvollstreckung Ihre Privatsphäre schützen kann
Manchmal ist es eine unangenehme Vorstellung, dass nach unserem Tod die Erben durch unsere privatesten Dinge gehen. Es gibt Fälle, in denen gerade hierbei die Testamentsvollstreckung sinvoll s ...25.2.2026
Wie Pflichtteilsberechtigter, Erbe und Testamentsvollstrecker vorgehen sollten
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