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Untervermächtnis

Mit dem Untervermächtnis wird das eigentliche Vermächtnis, das Hauptvermächtnis, belastet. Erhält A testamentarisch 20.000 € , wobei gleichzeitig bestimmt ist, dass B davon 5.000 € verlangen kann, ist A Hauptvermächtnisnehmer und B Untervermächtnisnehmer.

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