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Nachlassgericht

Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es - Testamente in die amtliche Verwahrung zu nehmen (Hinterlegung) - ein Testament nach dem Eintritt des Erbfalls zu eröffnen - auf Antrag den Erben einen Erbschein zu erteilen - unrichtige Erbscheine wieder einzuziehen - die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft entgegenzunehmen - falls erforderlich Nachlass-Sicherung (z.B. durch Nachlasspflegschaft) - Testamentsvollstreckerzeugnisse auszustellen - unfähige Testamentsvollstrecker zu entlassen. Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es aber nicht, den Nachlass zu teilen, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen, Streit unter den Erben zu schlichten.  Als Nachlassgerichte fungieren in ganz Deutschland die Amtsgerichte. Nur Baden-Württemberg hat die Besonderheit, dass dort die Amtsnotariate zugleich Nachlassgerichte sind.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassgericht"

27.4.2026

Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Nichtabgabe der Erbschaftsteuererklärung

Immer wieder müssen sich die Gerichte mit der Frage beschäftigen, wann ein Testamentsvollstrecker aus dem Amt zu entlassen ist - so auch jüngst das OLG Naumburg in seinem Beschluss v ...



15.12.2025

Beendigung des konkreten Testamentsvollstreckeramtes

Neben den Beendigungsgründen durch Tod des Testamentsvollstreckers oder Eintreten der Geschäftsunfähigkeit kann die Beendigung auch mittels Kündigung  ...



31.7.2025

Welche Möglichkeiten gibt es

Wird Testamentsvollstreckung angeordnet, werden die der Testamentsvollstreckung unterfallende Immobilien im Grundbuch durch den sogenannten Testamentsvollstreckervermerk gekennzeichnet. Hierdu ...



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