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Notar

ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Willenserklärungen auf dem Gebiet der Rechtspflege protokolliert und beurkundet. In einigen Bundesländern gibt es hauptberufliche Notare, die keine andere berufliche Tätigkeit daneben ausüben dürfen.

In anderen Bundesländern üben das Amt des Notars Anwälte nebenberuflich aus. Bei einer Tätigkeit muss die betreffende Person in diesen Bundesländern gegenüber dem Rechtssuchenden immer klar zum Ausdruck bringen, ob sie als Notar, also in Ausübung des öffentlichen Amtes, oder als Anwalt, also ausschließlich als Interessenvertreter des Rechtssuchenden handelt.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Notar"

25.5.2026

Bei Verfügung des Testamentsvollstreckers an den Ehegatten ist Erbnachweis erforderlich

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 24. März 2026 (Az. 2 W 37/26) die Anforderungen an Grundstücksverfügungen durch Testamentsvollstrecker präzisiert, wenn ...



31.7.2025

Welche Möglichkeiten gibt es

Wird Testamentsvollstreckung angeordnet, werden die der Testamentsvollstreckung unterfallende Immobilien im Grundbuch durch den sogenannten Testamentsvollstreckervermerk gekennzeichnet. Hierdu ...



19.12.2024

Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den neuen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins ab 2025

Das Gesetz sagt zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB lediglich, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene ...



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